Grundschule in Steinbergkirche

Schulentwicklung im Amt Geltinger Bucht

Die Schulfrage

Zur Frage der Schulen im Amt Geltinger Bucht wurde zuletzt intensiv diskutiert, siehe z.B. https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Die-Geltinger-Bucht-und-die-Schulfrage,schulen318.html.

Die entsprechenden Niederschriften des Amtsausschusses können unter folgenden klickbaren Links direkt eingesehen werden (chronologische Reihenfolge):

Im Zuge der Erarbeitung der Kompromissvorschläge zur Abstimmung im Amtsausschuss haben wir von ABS die Grünen einen eigenen Textvorschlag eingebracht (siehe unten). Dieser wurde vom Amt jedoch offenbar nicht weiter berücksichtigt. Dennoch soll er hier nochmal unsere Haltung zum Thema Schulentwicklung im Amt Geltinger Bucht verdeutlichen.

Im Rahmen der Diskussion in der Gemeindevertretung Steinberg haben wir uns immer klar für den von Steinbergkirche und Hasselberg eingebrachten Kompromissvorschlag eingesetzt. Wir möchten betonen, dass wir die Abstimmung gegen den Kompromissvorschlag der mehrheitlich in einer Arbeitssitzung unserer Gemeinde beschlossen wurde nicht mittragen.

Entwurf Beschlussempfehlung zur SEP Amt Geltinger Bucht

Vorbemerkung:

Ziel ist es, die Gemeinschaft der Gemeinden im Amt auch bezüglich der Schulträgerschaft zu erhalten. Nach dem knappen Abstimmungsergebnis des Amtsausschusses vom 8.3.2023 sieht die Schulentwicklungsplanung (SEP) die Schließung der Grundschulstandorte Steinbergkirche und Kieholm-Hasselberg vor. Dieser Beschluss ist sowohl für die betroffenen Standortgemeinden als auch die bisher bereits unterstützenden Gemeinden Stoltebüll und Maasholm nicht akzeptabel. Die betroffenen Standortgemeinden haben deshalb, wie angekündigt, das im Kommunalgesetz S.-H. verankerte und damit verfassungsmäßige Recht wahrgenommen, einen Antrag auf Rücküberführung der Aufgaben der Grundschulen in die Gemeinden zu stellen. Infolgedessen würden eigene Trägerschaften gebildet werden (z.B. ein Zweckverband).

Grundsätzlich besteht bei allen betroffenen Gemeinden des Amtes allerdings das große Interesse, die Einheit im Amtsbereich zu erhalten, um die Verwaltung schlank zu halten und die gegenseitige Unterstützung des Personals weiterhin zu ermöglichen. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch der Erhalt aller vier Grundschulstandorte.

Die Gegenüberstellung der Kosten für Neubau oder Sanierung ist aufgrund der aktuellen Preisentwicklung neu zu bewerten. Das Ziel der Landesregierung, Sanierung dem Neubau vorzuziehen muss Berücksichtigung finden.

Die unterschiedlichen pädagogischen Konzepte der vier Standorte zum Thema Schule/ Lernen, die sich zu eigenständigen Profilen weiterentwickeln können, sind attraktiv und geben den Eltern im Amtsgebiet Wahlmöglichkeiten (freie Schulwahl).

Die Pisastudie von Dezember 2023 hat zum wiederholten Male gezeigt, dass der Bildungsauftrag an deutschen Schulen zurzeit nicht erfüllt wird. Besonders Kinder aus benachteiligten Familien müssen dringend mehr unterstützt werden und nicht durch große Klassen, lange Schulwege und Beschneidung ihrer Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten zusätzlich belastet werden.

Kompromissvorschlag als Beschlussempfehlung:

  • Alle 4 Grundschulstandorte bleiben erhalten.
  • Zunächst erfolgt in Sterup, wie geplant, ein Neubau auf Grundlage der durchschnittlichen Steruper Schülerzahlen der letzten Jahre einzügig oder eineinhalbzügig. Planung und Bau erfolgen z.B. in Modulbauweise, um ggf. problemlos erweitern zu können.
  • Die Grundschulstandorte Gelting, Kieholm-Hasselberg und Steinbergkirche werden weiterhin in vollem Umfang unterhalten. Es werden alle notwendigen Investitionen in Bezug auf Instandhaltung sowie pädagogische/ schulische Maßnahmen getätigt. Für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Ganztagsbetreuung lassen sich sowohl räumlich als auch personell kunstruktive Lösungen finden.
  • Eine Neubewertung der SEP wird nach Fertigstellung und Evaluation des laufenden Betriebes im Neubau in Sterup durchgeführt.

Vorteile:

  • Der Erhalt der sehr bewährten Struktur und gleichzeitig der Ausbau der Vielfalt der Schullandschaft im Amt Geltinger Bucht ist ein Qualitätsmerkmal unserer gemeinsamen Schulträgerschaft.
  • Die Amtseinheit wird nicht gefährdet.
  • Die Umsetzungen kostenintensiver Maßnahmen in der Schullandschaft sind durch die bestehende Solidargemeinschaft einfacher zu tragen.
  • Hohe Flexibilität für zukünftige Planungen sollte erhalten bleiben, um auf ein eventuell verändertes Anmeldeverhalten der Eltern reagieren zu können (freie Schulwahl).
  • Grundschulen mit angeschlossenen Sportstätten sind wichtige Orte sozialen Lebens. Sportvereine und kulturelle Veranstalter nutzen die Räumlichkeiten. Austausch, Anregung und Begegnung von Kindern und Erwachsenen finden hier statt.
  • „Kurze Wege für kurze Beine!“ Mit diesem Motto kann für den Zuzug von Familien in die Dörfer geworben werden. Familien schätzen die Erreichbarkeit der Angebote für ihre Kinder. NeubürgerInnen erhöhen die Steuereinnahmen der Dörfer.
  • Befindet sich die Schule im Wohnumfeld, hat das positive Synergien auf Freundschaften der Kinder außerhalb der Schule.
  • Eltern engagieren sich erfahrungsgemäß stärker, wenn sich die Schule in der eigenen Gemeinde befindet. Der Kontakt zur Lehrerschaft wird erleichtert.
  • Der Übergang vom Kindergarten zur Schule wird betroffenen Kindern erleichtert, wenn ihnen Schulgebäude, Sportstätten und Lernumfeld schon vertraut sind.
  • Aus Elternsicht ist es ein großer Vorteil, Kindergarten und Schule am gleichen Standort zu haben.
  • Schulbusse, die die Kinder aus umliegenden Gemeinden zu den bisher geplanten zwei Schulstandorten transportieren müssten, kosten viel Geld und belasten die Umwelt.
  • Am Beispiel des Schulstandortes Steinbergkirche ist zu erkennen, dass der Bedarf an Bildungsmöglichkeiten für Kinder und Erwachsene wächst. Diverse Neubaugebiete, der Ausbau des Einkaufszentrums an der Nordstraße, die Ostseenähe und das Angebot der Homeofficearbeit der Eltern haben die Gemeinde zu einem attraktiven Wohnort für Familien entwickelt.

Weitere Vorgehensweise:

Die Gemeinden beschäftigen sich mit dem vorliegenden Kompromissvorschlag und fassen dazu Beschlüsse als Empfehlung für den Amtsausschuss.

Diese zukünftige Planung sollte deutlich offener mit den jeweiligen Gemeinden und BürgerInnen vorgenommen werden.

 

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