ABS / Die Grünen Wählergemeinschaft Steinberg Partei
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Satzung

Satzung
§ 1 Name, Sitz und Zweck
(1) Die Wählergemeinschaft führt die Bezeichnung ‚Aktive BürgerInnen Steinberg/Die
Grünen‘ (ABS/Die Grünen) und hat ihren Sitz in Steinberg.
(2) Zielsetzung der ABS/Die Grünen ist es durch die Teilnahme an der Gemeindewahl in
Steinberg mit eigenen Wahlvorschlägen an der politischen Willensbildung mitzuwirken.


§ 2 Mitgliedschaft
(1) Mitglied der ABS/Die Grünen kann jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde
Steinberg werden, die oder der am Eintrittstag in die ABS/Die Grünen das 16. Lebensjahr
vollendet hat.
(2) Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag und nach Zustimmung des Vorstandes
erworben; ausgenommen von dieser Regelung ist der Erwerb der Mitgliedschaft in einer
Gründungsversammlung.
(3) Die Mitgliedschaft endet
– durch Zugang einer schriftlichen Austrittserklärung bei dem Vorstand,
– mit der Aufgabe des Wohnsitzes in der Gemeinde Steinberg,
– durch Ausschluss,
– durch Tod.
Ein Ausschluss aus der ABS/Die Grünen ist nur zulässig, wenn das Mitglied seinen
Verpflichtungen nach § 3 dieser Satzung nicht nachkommt oder den Zielen der ABS/Die
Grünen zuwider handelt.
Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.
Der Ausschluss wird mit dem Beschluss wirksam.


§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung, die die Höhe der jährlich zu
zahlenden Beiträge regelt.
(2) Jedes Mitglied hat das Recht, an Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen im
Rahmen der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen teilzunehmen.


§ 4 Organe
Organe der ABS/Die Grünen sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.


§ 5 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr vom Vorstand einzuberufen
oder wenn 1/3 der Mitglieder der ABS/Die Grünen es verlangt.
Satzung der ‚Aktiven BürgerInnen Steinberg/Die Grünen‘ (ABS/Die Grünen) 02.02.2023
(2) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
Die Beschlussfassung über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung,
insbesondere die Richtlinien der örtlichen Kommunalpolitik, die Entgegennahme des
Jahresberichtes und Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes,
den Erlass dieser Satzung und ggfs. einer Geschäftsordnung für den Vorstand, die
Festsetzung des Mitgliedsbeitrages, den Ausschluss von Mitgliedern,
die Auflösung der ABS/Die Grünen.
(3) Eine Änderung dieser Satzung bedarf einer 2/3 Mehrheit aller Mitglieder.


§ 6 Vorstand
(1) Der Vorstand wird in geheimer Wahl aus der Mitte der Mitgliederversammlung auf 2
Jahre gewählt.
(2) Der Vorstand besteht aus
der oder dem Vorsitzenden,
der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden,
sowie der Schriftführerin oder dem Schriftführer, zugleich Kassenwartin oder Kassenwart.
(3) Scheidet ein Vorstandsmitglied im Laufe der Amtszeit aus, so hat eine Nachwahl in der
nächsten Mitgliederversammlung zu erfolgen.
(4) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der ABS/Die Grünen und bereitet die
Mitgliederversammlung vor. Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung
gebunden und verpflichtet, einen Jahresbericht vorzulegen. Er tagt nach Bedarf,
mindestens jedoch einmal im Halbjahr.
(5) Die oder der Vorsitzende sowie die oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten
gemeinsam die ABS/Die Grünen gerichtlich und außergerichtlich.


§ 7 Ladung, Beschlüsse, Abstimmungen
(1) Die Ladungsfrist für die Vorstandssitzungen beträgt mindestens 2 Wochen: sie
kann in begründeten Ausnahmefällen auf 5 Tage verkürzt werden. Die Tagesordnung ist in
die Ladung aufzunehmen. Gleiches gilt für die Einladung zur Mitglieder-versammlung.
(2) Vor Eintritt in die Tagesordnung ist die Beschlussfähigkeit durch die oder den
Vorsitzenden festzustellen.
(3) Beschlussfähig ist der Vorstand oder die Mitgliederversammlung, wenn sie
ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend
ist. Ist weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend, kann die Mitgliederversammlung
erneut und zeitlich unmittelbar darauf einberufen werden; sie ist dann ohne Rücksicht auf
die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
(4) Beschlüsse werden, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, mit Stimmenmehrheit
gefasst. Dabei zählen nur die Ja- und Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag
abgelehnt.
(5) Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen, soweit gesetzliche Bestimmungen oder
Satzungsregelungen nichts anderes vorsehen.
Satzung der ‚Aktiven BürgerInnen Steinberg/Die Grünen‘ (ABS/Die Grünen) 02.02.2023
(6) Über die Sitzung der Mitgliederversammlung und des Vorstandes sind Protokolle und
Anwesenheitslisten zu führen und von der oder dem Vorsitzenden und der
Protokollführerin oder dem Protokollführer zu unterschreiben.


§ 8 Kandidatenaufstellung
(1) Für die Aufstellung der Bewerber für die Kommunalwahl gelten die Bestimmungen der
Wahlgesetze (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz Schleswig-Holstein/GKWI, Gemeinde-
und Kreiswahlordnung Schleswig-Holstein/GKWO) und diese Satzung.
(2) An der Kandidatenaufstellung können nur Mitglieder mitwirken, die berechtigt sind, an
der Kommunalwahl im Gebiet der Gemeinde Steinberg teilzunehmen.
(3) Die Mitglieder sind vom Vorsitzenden schriftlich unter Berücksichtigung einer Frist von 7
Tagen mit Zusendung einer vorläufigen Tagesordnung zu einer Aufstellungsversammlung
einzuladen.


§ 9 Finanzen
(1) Einnahmen und Ausgaben der ABS/Die Grünen müssen im finanzwirtschaftlichen
Gleichgewicht stehen. Der Vorstand ist verpflichtet, bei ausgabewirksamen Beschlüssen
auch über die Deckung zu beschließen.
(2) Der Vorstand muss Herkunft und Verwendung aller Mittel in einem Rechenschaftsbericht
einmal jährlich darlegen.


§ 10 Auflösung
(1) Die ABS/Die Grünen kann durch Beschluss mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder
aufgelöst werden.
(2) Sind zum Zeitpunkt der Auflösung Verbindlichkeiten vorhanden, werden diese durch
einen Sonderbeitrag aller Mitglieder abgedeckt.
Vermögen wird im Falle der Auflösung gemeinnützigen Einrichtungen der Gemeinde zur
Verfügung gestellt.


§ 11 Inkrafttreten
Diese Satzung ist auf der Mitgliederversammlung am 02.02.2023 beschlossen worden. Sie tritt
mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Steinberg, 02.02.2023
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Ort, Datum Vorsitzender (Martin Paulsen)