Neuigkeiten zur Nahwärme vom 19.07.2024

Nachdem zuletzt wegen der Haushaltssperre im Bund auch die Fördermittel für KFW432 gestrichen wurden (wir berichteten hier) haben wir als Fraktion ABS die Grünen uns im zuständigen Ausschuss Planung und Umwelt weiter für das Thema eingesetzt. Hierzu haben wir zunächst gemeinsam mit der Klimaschutzregion Flensburg ein “abgespecktes” Quartierskonzept entwickelt und dem Ausschuss mitsamt einem Entwurf zur Beschlussvorlage vorgelegt.

 

Unser Ziel ist weiterhin, den Bürgern Planungssicherheit im Umgang mit Ihrer aktuellen Heizung zu geben und eine möglichst CO2 freie Wärmeversorgung für Steinberg zu erreichen. Erneuerbare Energien werden langfristig günstiger als fossile Brennstoffe und sind vor dem Hintergrund der CO2 Bepreisung, sowie kurzfristiger Schocks (z.B. Energiekrise nach Überfall auf die Ukraine) langfristig preisstabil.

Hintergrund

Zum 01.01.2024 trat das bundesweite Wärmeplanungsgesetz in Kraft (WPG): https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/kommunale-waermeplanung.html. Das Gesetz verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet
  • bis zum 30.06.2026 für Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern,
  • bis zum 30.06.2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern

verpflichtende Wärmepläne erstellt werden. Diese stellen einen wesentlichen Baustein für eine erfolgreiche Wärmewende auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung dar, und geben den Gebäudeeigentümern die Möglichkeit sich bei der Entscheidung für eine klimafreundliche Heizung an den Inhalten der Wärmepläne zu orientieren. Sie schaffen so Planungs- und Investitionssicherheit.

Dies wird aktuell auf Landesebene in einer Novelle des Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (EWKG) umgesetzt. Der genaue Wortlaut des novellierten EWKG SH steht jedoch noch nicht fest sondern wird voraussichtlich erst Januar 2025 veröffentlicht. Das bedeutet, wie genau die verpflichtenden Planungen durchgeführt werden müssen, ob für kleine Kommunen Vereinfachungen gelten, welche Mittel das Land bereitstellt usw. ist derzeit noch nicht genau absehbar. Eine Orientierung am Wortlaut des Bundesgesetzes ist jedoch möglich und kann bereits jetzt als Grundlage verwendet werden. Je nach genauer Ausgestaltung der Regeln im neuen EWKG Schleswig-Holstein ist in jedem Fall mit einer angespannten Auftragslage auf dem Markt der Ingenieurbüros zu rechnen, sobald alle Kommunen in Schleswig-Holstein in die Planungsaktivitäten starten.

Selbst wenn die Gemeinde unter den Fall der vereinfachten sogennanten “verkürzten Wärmeplanung” (siehe §14 WPG) fallen sollte, ist es daher sinnvoll, bereits jetzt Vorarbeiten voranzubringen. Sinnvollerweise wird, egal ob verkürzte Wärmeplanung oder nicht, eine Bestandsanalyse für die Ausweisung von Teilgebieten mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial durchgeführt und Potenziale z.B. für eine dezentrale Wärmeversorgung (Insellösungen) ermittelt.

Nach Auffassung unserer Fraktion können aufgrund der Struktur unserer Gemeinde neben potenziellen Netzen in den zentralen Gebieten (Steinberg Dorf, Norgaardholz) insbesondere Insellösungen, an denen sich mehrere nahe beieinanderliegende Haushalte beteiligen, wichtige Lösungen sein. Eine ergebnisoffene Machbarkeittstudie soll hierauf eingehen und den Bürgern vor dem Hintergrund der komplexen Förderlandschaft wirtschaftliche Lösungen aufzeigen. Auch die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden muss dabei im Blick behalten werden (Stichwort “Konvoi-Verfahren”).

Vor diesem Hintergrund halten wir es daher für sinnvoll, bereits jetzt zu handeln, um einen Vorsprung vor der großen Nachfrage zu haben. Vorrangiges Ziel ist hierbei, den Bürgern einen Mehrwert durch Planungssicherheit im Umgang mit Ihrer aktuellen Heizung zu geben und weiter eine möglichst CO2 freie, zukunftsfähige Wärmeversorgung für Steinberg zu erreichen. Für uns als Fraktion ist dies ein wichtiger Beitrag, den unsere Gemeinde zur Unterstützung Ihrer Bürger leisten kann. Daher müssen unserer Meinung nach konkrete Zielszenarien, also wirtschaftliche und technische Lösungsvorschläge, Bestandteil der Leistung des Ingenieubüros sein. Diese zeigen den Bürgern Lösungsperspektiven auf.

Aktuelle Lage

Vor dem Hintergrund weggebrochener Fördermittel hat die Wählergemeinschaft signalisiert, dass bis zu 50.000 EUR aus eigenen Mitteln für eine entsprechende Studie eingesetzt werden können. Insbesondere die Fraktion der Wählergemeinschaft Steinberg möchte hierbei jedoch eine finanzielle Beteiligung der Bürger als Voraussetzung, wobei die Umsetzung der Studie an eine Kostenbeteiligung durch freiwillige Spenden der Bürger geknüpft werden soll.

Um die Kosten für die Studie zu begrenzen haben wir als Fraktion zunächst in enger Abstimmung mit der Klimaschutzregion Flensburg ein reduziertes Quartierskonzept inkl. Beschlussvorschlage erarbeitet, welches wir dem Ausschuss Planung und Umwelt vorgelegt haben. Ziel des neuen Quartierskonzeptes ist, eine Leistungsbeschreibung / Pflichtenheft für ein potenzielles Ingenieursbüro zu erarbeiten, welches ohne umfangreiche Förderung mit reduziertem Budget pragmatische Lösungsvorschläge für sinnvolle Nahwärmelösungen in unserer Gemeinde erarbeiten kann und deren grundsätzliche Machbarkeit sowohl aus technischer, als auch aus wirtschaftlicher Sicht prüft. Hierbei soll auch auf die komplexe Landschaft möglicher Förderungen für Planung, Bau und Betrieb eingegangen werden. Das Büro soll hierbei durch seine detaillierten Kenntnisse der Förderprogramme unterstützen, eine objektive Wirtschaftlichkeitsabschätzung zu ermöglichen.
In seiner letzten Sitzung am 09.07.2024 (Niederschrift Planung und Umwelt hier herunter laden) hat der Ausschuss dem Vorschlag einstimmig zugestimmt, jedoch unter Voraussetzung der Prüfung der Bürgerbeteiligung an den Kosten der Studie.

Ausblick

Am Montag den ­22.07.2024 wird das Thema auf der nächsten Gemeinderatssitzung beraten und abgestimmt, insbesondere auch im Hinblick auf die Finanzierung. Die Sitzung findet um 19:30 in der Alten Schule statt. Sie als Bürger sind herzlich eingeladen als Gäste an der Sitzung teilzunehmen (Einladung zum Herunterladen).

Wir als Fraktion ABS die Grünen sehen eine verpflichtende Knüpfung der Umsetzung der Studie an die Bedingung einer  Beteiligung durch freiwillige Spenden der Bürger kritisch, weil

  • mit einer langwierigen und schwierigen Umsetzung zu rechnen ist, bis Mittel in dieser Höhe in einer so kleinen Gemeinde eingesammelt wurden,

  • die Gemeinde über umfangreiche Haushaltsmittel verfügt, welche sinnvoll im Rahmen der Wärmeplanung eingesetzt werden könnten,

  • die kommunale Wärmeplanung sowieso gesetzlich verpflichtend wird und man mit dieser Studie bereits den Grundstein legen kann.

Es wird am Montag weiter eine Beschlussempfehlung zur Freiflächenphotovoltiak geben.

Über Ihr und Euer zahlreiches Kommen freuen wir uns sehr und wünschen bis dahin noch ein schönes Wochenende.
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