ABS / Die Grünen Wählergemeinschaft Steinberg Partei
Suche
Close this search box.

Nahwärme

Nahwärme in Steinberg

Ein Teil der Mitglieder unserer Wählergemeinschaft war in der Energie-Initiative Steinberg (EIS) engagiert. Wir setzen uns als Fraktion weiter für die Prüfung der Machbarkeit eines Nahwärmenetzes in der Gemeinde ein.

Mit dieser Seite möchten wir als Wählergemeinschaft ein zentrales Informationsangebot zum aktuellen Stand der Nahwärme in unserer Gemeinde anbieten.

Fragen und Anworten

Die vielen Rückfragen von Bürgern zeigen, dass nach der ursprünglichen Informationsveranstaltung hierzu noch Klärungsbedarf besteht. Daher haben wir hier für Sie alle wichtigen Informationen zentral zusammengefasst.

  • siehe hierzu auch diesen aktuellen Beitrag
  • Bürgerenergiefonds (BEF, siehe unten)
    • Die Energieinitiative Steinberg EIS (siehe unten) hat im Februar 2023 den BEF beantragt.
    • Laut Informationen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) vom Juni 2023 gab es bis dahin Engpässe im Finanzhaushalt, weshalb bis dahin noch keine BEF Anträge genehmigt wurden.
    • Also im November 2023 noch immer keine positive Entwicklung zur Fördermittelzusage absehbar war, hat die EIS ihren Antrag auf Mittel aus dem BEF zurückgezogen.
  • Förderprogramm KfW432 (siehe unten):
    • Am 17.07.2023 fand die Sitzung des Ausschusses “Planung und Umwelt” der Gemeinde Steinberg statt (Protokoll hier herunterladen.)
    • Dessen Beschlussvorlage empfiehlt einstimmig die Mitgliedschaft in der Klimaschutzregion Flensburg (KSR) und Beantragung von KfW432 Förderung (siehe Top 9). Ziel dabei ist, dass die KSR die administrativen Arbeiten zur Beantragung des Zuschusses übernimmt.
    • Am 21.08.2023 tagte die Gemeindevertretung (GV, Niederschrift hier herunterladen., weiterführende Infos hier.)
      • Unter Top 6 kann man eine Zusammenfassung des Kurzvortrages von Frau Wunderlich von der KSR Flensburg einsehen.
      • Die GV beschloss der Klimaschutzregion Flensburg beizutreten (Top 7).
        • Unter Top 12 beschloss die GV die Beantragung von Fördermitteln unter dem Programm KFW432.
    • Am 18.09.2023 tagte der Ausschuss „Planung und Umwelt“(Protokoll her herunterladen.)
      • Unter Top 5 wurde beschlossen, dass die Gemeinde die Beantragung des Zuschusses nach KfW432 an die Klimaschutzregion Flensburg delegiert.
    • Der Antrag wurde zwischenzeitlich durch die KSR an die KfW gestellt. Auf Grund der prekären Haushaltslage hat der Bund zwischenzeitlich jedoch beschlossen „[…] 2024 keine weiteren Mittel für das Programm „Energetische Stadtsanierung“ im Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Auch für die Folgejahre sind bislang keine Mittel vorgesehen. Damit können in den Programmen […] 432 keine Anträge gestellt werden.“
  • Ausblick: Wir sind aktuell als ABS die Grünen dabei Alternativen auszuloten, von anderen Fördertöpfen bis zur Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden. Näheres dazu in diesem Beitrag
  • Da jedes Wärmenetz Verluste hat, ist es optimal die Wegstrecken zwischen den einzelnen Gebäuden möglichst klein zu halten. Daher wären Nahwärmenetze insbesondere in den “Ballungsgebieten” Steinbergholz / Norgaardholz und Steinberg “Dorf” interessant.

  • Außerhalb dieser Geboete liegen viele Gebäude in der Gemeinde verstreut. Aufgrund der hohen Wärmeverluste bei sehr langen Leitungsnetzen wird es vermutlich nicht wirtschaftlich sein, jedes Haus anzuschließen.

  • Nein. Es gibt Gemeinden mit ähnlicher Größe und Verteilung, in der Nahwärme geplant wird bzw. eingeführt worden ist.

  • Ob und wie es in unserer Gemeinde sinnvoll ist, soll eine Machbarkeitsstudie zeigen.

  • Nein, die Studie ist ergebnisoffen.

  • Die Studie ist eine fundierte Grundlage für/gegen die weitere Planung und Umsetzung eines oder mehrer Nahwärmenetze im Gemeindegebiet.

  • Das im Herbst 2023 zu verabschiedende “Heizungsgesetz” sieht vor, dass Haushalte in einer Gemeinde mit Nahwärmesystem bevorzugt hier angebunden werden sollen. Evtl. gestzliche Vorgaben für neue Heizungssysteme (z.B. Wärmepumpe) gelten dann nicht und die Bürger haben mehr Zeit beim Heizungstausch.

  • Ein Planungsbüro mit entsprechender Erfahrung und Fachwissen wird beauftragt, die Studie zu erstellen.

  • Das Büro wird die aktuellen Rahmenbedingen (Anzahl, Zustand und Lage der Gebäude, Wegstrecken, Umgebung, etc.) in unserer Gemeinde erfassen und anschliessend mögliche sinnvolle Anlagen vorschlagen (Lage der Anlage(n), Größe und Investitions- und Betriebskosten der Anlage, etc.).

  • Es ist die zentrale Untersuchung, ob und wenn ja in welchem Rahmen ein Nahwärmenetz im Gemeindegebiet sinnvoll / wirtschaftlich tragbar ist.

  • Beispiel aus der Gemeinde Jörl: Quartierskonzept Jörl.
  • Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird geklärt werden, welche Anforderungen ein Haus / Gebäude mitbringen muss, damit es wirtschaftlich angebunden werden kann.

  • Ob und welche individuelle Umbaumaßnahmen an Ihrem Haus vorgenommen werden könn(t)en, muss jeder Haushalt selbst in Erfahrung bringen (z.B. Energieberater). Mustersanierungskonzepte, welche im Rahmen der Machbarkeitsstudie durch das Planungsbüro erstellt werden können, können hierbei eine erste Orientierung bieten.

  • Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten: von Energie-Konzernen, Investoren-Gesellschaft bis hin zur Genossenschaft und diversen Mischformen ist vieles möglich.

  • Empfehlungen würden unter Berücksichtigung der Wünsche und Vorstellungen von Gemeindevertretung und Bürgern durch das Planungsbüro im Zuge der Machbarkeitsstudie entwickelt.

  • Auf der ursprünglichen Informationsveranstaltung im Sommer 2022 war eine breite Zustimmung für eine direkte Beteiligung der Mitglieder (z.B. Genossenschaft o.Ä.) zu erkennen, durch welche sich die Kunden eines möglichen Nahwärmenetzes von einer größeren Betreiberfirma unabhängig machen könnten.

  • Nach Aussage von Planungsbüros sowie vorläufigen Angeboten und der Erfahrung in anderen Gemeinden bewegen sich die Kosten in einem Rahmen zwischen 70.000 und 100.000 EUR.

  • Es gibt jedoch umfangreiche Förderungen durch den Bund und die Länder, so dass die tatsächlichen Kosten für die Gemeinde nur ein Bruchteil davon sind.

  • Wenn man von Kosten in Höhe von 100.000 EUR für eine Machbarkeitsstudie ausgeht, würden

      • beim BEF (siehe nächster Punkt) den Wärmekunden Kosten in Höhe von 100.000 EUR entstehen

      • bei KfW432 (siehe übernächster Punkt) der gesamten Gemeinde Kosten in Höhe von 10.000 EUR entstehen, die Differenz wird komplett durch Bund und Land getragen.

https://www.ib-sh.de/produkt/buergerenergiefonds/

  • Beim BEF würde die Fördersumme als vorübergehend zinsloser Kredit gewährt:

    • Wenn das Nahwärmenetz gebaut würde, wäre sie durch den Betreiber zurückzuzahlen.

    • Wenn es nicht gebaut werden kann, würde sie in einen Zuschuss umgewandelt werden.

  • Die gesamte Förderrichtlinie kann hier eingesehen werden.
  • Die Fördersumme würde also bei der Realisierung des Nahwärmenetzes durch den Betreiber auf die Wärmeabnehmer umgelegt und somit von allen Nutzern des Netzes (über einen höheren Wärmepreis) in voller Höhe zurückzuzahlen (zzgl. Zinskosten).

  • Der Vorteil ist bei diesem Programm, dass bis zu 90% (!) der gesamten Kosten einer Machbarkeitsstudie durch kombinierte Förderprogramme des Bundes (75% KfW) sowie des Landes (15% IB.SH) förderfähig sind! Die restlichen 10% sind aus Gemeindemitteln zu tragen.

  • Jedoch erfordert das Programm KfW432 die aktive Mitarbeit der Gemeindevertretung und ist somit mit einem höheren Arbeitsaufwand für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Gemeinderats verbunden:

    • Dies ist durch die Förderrichtline so vorgeschrieben, ein „Abwälzen“ des Aufwands auf die ebenfalls ehrenamtlich tätigen Mitglieder der EIS ist nicht möglich.

https://www.klimaschutzregion-flensburg.de/

  • Durch den Beitritt unserer Gemeinde zur KSRF würden hauptberuflich tätige Klimaschutzmanager die Gemeinde unterstützen, von der Antragsformulierung bis zur Umsetzung einer Machbarkeitsstudie und die Gemeinde so entlastet.

  • Durch die Mitgliedschaft in der KSRF werden auch viele weitere Themen aktiv unterstützt (z.B. nachhaltige Mobilität im Alter auf dem Dorf).

  • Die Mitgliedschaft kostet die Gemeinde zwei EUR je Bürger und Jahr, also ca. 1.600 EUR im Jahr (bei ca. 800 Einwohnern).

  • Die EIS ist ein Zusammenschluss von verschiedenen Bürgern unserer Gemeinde.
  • Sie strebt die Durchführung einer Machbarkeitsstudie in der Gemeinde in direkter und konstruktiver Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung an.

  • Falls die Machbarkeitsstudie ergeben sollte, dass eine Nahwärmenetz sinnvoll und wirtschaftlich betrieben werden kann, dann unterstützt die EIS auch deren Umsetzung.

  • Der Grund warum bisher der Weg einer Förderanfrage über den Bürgerenergiefonds der IB.SH favorisiert wurde ist, dass der Gemeindevertretung hierbei kein zusätzlicher Aufwand entstehen würde.

  • Der Aufwand konnte bisher durch die ebenfalls ehrenamtlich tätigen Mitglieder der EIS übernommen werden.

  • Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie in unserem Umfeld dauert 6-12 Monate.

  • Je nach Auslastung der Planungsbüros kann es aber auch länger dauern.

  • Zu beachten ist, dass ein großer Anfragedrang bei den Planungsbüros herrscht, da aktuell sehr viele Gemeinden ein Nahwärmekonzept erstellen lassen.

  • Die Dauer der Umsetzung einer Nahwärmelösung ist abhängig von der Größe und Komplexität der gewählten Lösung.

  • Je nach gewünschter Betreiberform müssen ggfs. Betreiber oder Investitioren gefunden und Verträge vereinbart werden.

  • Je nach Auslastung der Ingenieurbüros (Projektplanung), Bauunternehmen und den nötigen Komponeten kann es zu Verzögerungen vor oder während des Projekteverlaufes kommen.

  • Gffs. sind auch Genehmigungen für bauliche Vorhaben einzuholen, deren Bearbeitungsdauer die Umsetzung von Bauschritten verzögern kann.

  • Falls Teillösungen möglich sind, werden diese zeitversetzt realisiert.

  • Es ist richtig, dass Sie z.B. durch eine Sanierung der Straße, die zu ihrem Haus führt, mehr profitieren würden, aber niemand profitiert immer von allen Maßnahmen welche die Gemeinde umsetzt.

Die meisten Gemeinden, so zum Beispiel auch Steinbergkirche gehen den Weg über KFW432.

  • BEF: Wie geschrieben sind die Chancen dass der Antrag der EIS noch genehmigt wird gering. In diesem Jahr wurde laut Aussage der IB.SH noch kein Antrag genehmigt. Dies geht vermutlich auf Haushaltsengpässe zurück.
  • KFW432 und KSR: Bis zur Haushaltssperre durch den Bund und dem damit verbundenen Stop des Förderprogramms KFW432 wurden alle Anträge der KSR für andere Gemeinden wie zum Beispiel auch in Steinbergkirche genehmigt. Durch die langfristige Anbahnung des Antrags haben wir als Gemeinde zu viel Zeit verspielt und eine Zusage knapp verpasst.
  • Aktuell sind wir dabei, weitere Fördertöpfe und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden auszuloten.
  • Bei KfW432 werden 90% werden gefördert und müssen nicht zurückgezahlt werden, dafür muss die Gemeindevertretung oder die Klimaschutzregion aktiver eingebunden werden.
  • Beim BEF kann eine Bürgerinitiative die Machbarkeitsstudie in Auftrag geben und umsetzen lassen, dagegen muss alles zurückgezahlt werden, wenn das Nahwärmenetz gebaut wird.

Kontakt und Newsletter

Sollten Sie Fragen haben, oder sich bei unserem E-Mailverteiler anmelden wollen, können Sie jederzeit eine Nachricht an info@abs-gruene.de schicken.

Aktuelle Neuigkeiten zum Thema

Hier finden Sie eine Liste der aktuellsten Beiträge zum Thema Nahwärme aus unserer Rubrik „Neuigkeiten“.