Aktueller Sachstand und Ausblick zur Wärmeplanung in unserer Gemeinde – Mai 2025

Liebe Nachbarn aus Steinberg,

unsere letzte Info an Sie vom 19.07.2024 liegt nun schon länger zurück , weshalb wir Sie nun wieder auf den aktuellen Stand bringen möchten.
Wir beginnen mit einer Zusammenfassung der Entwicklung, wie sie sich aus unserer Sicht darstellt und mit unseren Schlussfolgerungen daraus. Im Anschluss geben wir Ihnen in einem detaillierten Rückblick die Möglichkeit, unsere Bemühungen und die Entscheidungen in unserer Gemeinde nachzuvollziehen.

Wärmeplanung in Steinberg:

Ursprünglich wurde ein Nahwärmenetz sowie die Prüfung einzelner dezentraler Lösungen angestrebt, zunächst über den Bürgerenergiefonds (BEF), dann über das Bundesprogramm KfW432. Beide Förderungsmöglichkeiten scheiterten aus finanziellen bzw. politischen Gründen. Obwohl die Gemeinde Steinberg gesetzlich verpflichtet ist, bis 2028 eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen, stimmte die Mehrheit der Gemeindevertretung zuletzt gegen die Vergabe eines konkreten Planungsauftrages.

Auch wenn in Steinberg kein zentrales Nahwärmenetz wirtschaftlich umgesetzt werden kann, werden die langfristig steigenden Preise dazu führen, dass sich Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer alternative Lösungen zu fossilen Brennstoffen suchen. Für viele Bürgerinnen und Bürger stellt sich daher die Frage, welche Alternativen verbleiben, wenn weder fossile Energien noch ein Wärmenetz infrage kommen. In diesem Zusammenhang kursieren häufig Missverständnisse, Fehlinformationen oder gezielte Desinformationen.

Wir ABS/ Die Grünen haben uns nach dem doppelten Wegfall von BEF und KfW432 Förderung nun dafür eingesetzt, die verpflichtende Kommunale Wärmeplanung sinnvoll durch gezielte Informationsangebote für die Einwohner zu ergänzen. Auch andere Gemeinden sind inzwischen diesen Weg gegangen.
Mit Unterstützung der Klimaschutzregion Flensburg wurde ein angepasstes Quartierskonzept mit konkreten Zielszenarien (technisch-wirtschaftliche Lösungsvorschläge für kleinere Wärmeprojekte) erstellt. Die Gemeindevertretung stimmte im Juli 2024 zu, eine Ausschreibung für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans zu starten. Drei Planungsbüros reichten Angebote ein, doch trotz gesetzlicher Pflicht und möglicher Förderung sprach sich die Mehrheit im April 2025 gegen eine Auftragsvergabe aus.

ABS/ Die Grünen setzen sich weiterhin für eine dezentrale, CO₂-freie Wärmeversorgung ein um langfristig stabile Heizkosten und Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger zu fördern (z. B. Insellösungen, Wärmepumpen, Geothermie, Speichertechnik sowie Einsatz von Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik) und wollen die Bürger hierfür aktiv informieren. Auch Bürgerbeteiligung und Direktvermarktung werden angestrebt.
Da keine politische Mehrheit dafür besteht, plant die Fraktion nun eigene Informationsveranstaltungen und wird dabei von der Klimaschutzregion Flensburg unterstützt. Eine erste Veranstaltung haben wir angeregt. Sie wurde vom Ausschuss für Planung und Umwelt aufgegriffen und findet am kommenden Dienstag, 13. Mai 2025 um 19:30 Uhr im Steinberger Hof statt. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, Alternativen aufzuzeigen und gemeinsam mit den Bürgern Lösungen für eine nachhaltige Wärmeversorgung zu entwickeln.

Wir werden in Zukunft weiter tun was möglich ist ohne Mehrheitsbeschluss der GV und weitere Veranstaltungen organisieren, um Sie bestmöglich zu informieren. Auch die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden behalten wir im Blick. Ebenso wird uns die Klimaschutzregion Flensburg weiterhin unterstützen.
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne direkt (info@abs-gruene.de) oder besuchen Sie eine der öffentlichen Sitzungen des Ausschusses Planung und Umwelt oder der Gemeindevertretung, in denen das Thema besprochen wird.
Gerne halten wir Sie weiter zum Thema Wärmeplanung und anderen interessanten Themen aus unserer Gemeinde per E-Mail auf dem Laufenden. Schreiben Sie uns dazu kurz an, wir nehmen Sie dann mit in den Verteiler.
Gerne dürfen Sie diese und weitere Nachrichten mit interessierten Freunden und Nachbarn teilen.

Ihre/ Eure
ABS/ Die Grünen Steinberg

Rückblick

1. Bürgerenergiefonds

Im August 2022 hatte sich die Energieinitiative Steinberg (EIS) zusammengefunden, und die Idee eines Nahwärmenetzes am 31.08.2022 im Steinberger Hof präsentiert. Die Veranstaltung war gut besucht, nicht zuletzt wegen der massiv gestiegenen Gaspreise nach Beginn des Russischen Angriffskrieges (bis zu 40 Cent je kWh im September 2022). Im September 2022 fand ein gemeinsames Treffen von Mitgliedern der Gemeindevertretung (GV) und EIS mit einem Vertreter der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IBSH) und einem Planungsbüro statt. Anschließend wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe (AG) gebildet, die sich aus 6 Mitgliedern sowohl aus der GV als auch der EIS zusammensetzte. Zunächst wurde der GV von der AG empfohlen, Mitglied der EIS zu werden. Dies beschloss die GV am 07.12.2022 in Ihrer Sitzung. Das Konzept des möglichen Nahwärmenetzes wurde von der EIS mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IBSH) abgestimmt und ein Antrag auf Bürgerenergiefonds (BEF) gestellt. Weiter wurde der Kontakt zu diversen Planungsbüros hergestellt um diese bei Freigabe der BEF Mittel direkt um Angebotsabgabe für eine Machbarkeitsstudie für Lösungen der zentralen Wärmeversorgung in Steinberg bitten zu können.
Vorteil des BEF war, dass bereits ab einem Zusammenschluss von 7 Personen (Bürgern als natürliche Person, sowie ggf. der Gemeinde als juristischer Person) die Förderung beantragt werden kann. Dieser Weg erschien zunächst vielversprechender und unbürokratischer als ein Antrag auf Förderung aus Bundesmitteln (z.B. KFW432). Auch war es den anderen Fraktionen in der GV wichtig, den Aufwand für die GV Mitglieder zu begrenzen (die alternative Förderung KFW432 kann nur von der Gemeinde direkt beantragt werden). So erschien ein direkter Weg über die Bürger zunächst vielversprechend und mit der EIS hatte sich auch eine Gruppe gefunden, die bereit war diese Aufgaben ehrenamtlich zu übernehmen. Leider stellte sich nach Stellung des Antrages dann heraus, dass die Fördertöpfe des IBSH BEF aufgebraucht waren. Dies wurde unserer Meinung nach auch nicht rechtzeitig und offen genug mit der EIS kommuniziert. Im Juni 2023 hatte die IBSH dann in einem persönlichen Treffen signalisiert, dass der Topf leer ist und die EIS zog den Antrag zurück.

2. KFW432

Wegen der schleppenden Fördermittelfreigabe im BEF begann die EIS bereits im zweiten Quartal 2023 zu überlegen, auf das bundesweite Förderprogramm KFW432 umzuschwenken. Um den hierdurch entstehenden Verwaltungsaufwand für die Mitglieder der GV klein zu halten, empfahl die EIS der GV, der Klimaschutzregion Flensburg (KSRF) beizutreten. Durch den Beitritt der Gemeinde zur KSRF würden hauptberuflich tätige Mitarbeiter die Gemeinde von der Antragsformulierung bis zur Umsetzung einer Machbarkeitsstudie unterstützen und die Mitglieder der Gemeindevertretung so entlastet. Durch eine Mitgliedschaft in der KSRF würden ebenfalls viele weitere aktuelle Themen aktiv unterstützt (z.B. nachhaltige Mobilität, auch im Alter, auf dem Dorf, Fördermittelakquise für eine Sanierung der alten Schule, etc.). Die Mitgliedschaft kostet die Gemeinde zwei EUR je Bürger und Jahr, also ca. 1.600 EUR im Jahr (bei ca. 800 Einwohnern). Die KSRF hatte bereits viele Nachbargemeinden unterstützt, welche schon direkt auf Gemeindeebene Überlegungen zu Nahwärme und Nutzung erneuerbarer Energien vorantreiben wollten. Diese Gemeinden hatten Anträge auf KFW432 Förderung über die KSRF gestellt und alle Anträge durch die KSRF wurden genehmigt. Zuletzt wurde auch der Antrag unserer Nachbargemeinde Steinbergkirche genehmigt, welche anschließend ihre Machbarkeitsstudie für ein Nahwärmenetz in Auftrag geben konnten.
Die Eigenmittel, welche durch die Gemeinde im Falle einer Förderung KFW432 zu stellen wären, betragen 10%. Die kombinierte Förderung KFW432 (75%) und IBSH (15%) beträgt in Summe 90%. Setzt man als Schätzwert 90.000 EUR für eine Machbarkeitsstudie durch ein Planungsbüro an, ergibt sich ein Eigenanteil von 9.000 EUR für die Gemeinde. Nachdem einige Mitglieder der GV aus anderen Fraktionen zuletzt erhebliche Bedenken angemerkt hatten, dass diese 10% Eigenmittel der Gemeinde zu hoch seien und Steuermittel hierdurch nicht effizient verwendet würden, beschloss die GV dennoch mehrheitlich am 21.08.2023 der KSRF beizutreten und den Antrag über KFW432 anzustoßen. Wir als ABS/ Die Grünen teilen diese Bedenken ausdrücklich nicht. Die Umsetzung über KFW432 wäre für die Gesamtkostenbetrachtung von Anfang an der wirtschaftlichste Weg gewesen. Er wurde jedoch wegen der oben genannten Gründe zunächst nicht weiter verfolgt.
Im Oktober 2023 wurde dann der Antrag auf KFW432 durch die KSRF gestellt. Nach Beitritt der Gemeinde zur KSRF und Verlagerung der Antragsstellung auf Gemeindeebene wurde die EIS im November 2023 aufgelöst. Ihre Mitglieder sind in unserer Fraktion im Planungs- und Umweltausschuss und als GV Mitglieder weiter vertreten. Im November 2023 kam dann jedoch wie aus der Presse bekannt leider eine bundesweite Haushaltssperre und alle Mittel für KFW432 wurden eingefroren . Unsere Nachbargemeinde Steinbergkirche, welche nur Wochen vorher ihren Antrag gestellt hatte „rutschte noch durch“. Wir hatten abermals Pech und unser Antrag liegt seitdem „auf Eis“.

3. Kommunale Wärmeplanung (KWP)

Erste Diskussionen mit Planungsbüros und die Erfahrungen aus Nachbargemeinden ließen vermuten, dass ein großflächiges Nahwärmenetz für Steinberg nicht wirtschaftlich zu betreiben wäre. Wie viele Experten jedoch betonten, bedarf es immer einer detaillierten Prüfung des Einzelfalls. Über eine zentrale Lösung hinaus gibt es auch weitere Ansätze, die untersucht werden können, um ebenfalls in stärker zersiedelten Gemeinden wie Steinberg Lösungsansätze aufzuzeigen. Hierbei sind mögliche Lösungsansätze zum Beispiel sogenannte Insellösungen in denen erneuerbare Energien für mehrere Haushalte gemeinsam verwendet werden um unabhängiger von Drittländern (Russland, USA, Golfstaaten, etc.) zu werden und langfristig stabile Heizkosten zu erzielen.
Wir als Fraktion vertreten weiterhin die Meinung, dass der gewählten GV eine Verantwortung zukommt, den Dorfbewohnern auch im Hinblick auf die unsichere Zukunft beim Heizen Orientierungshilfe zu geben.

Zum 01.01.2024 trat das bundesweite Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft. Eine „Kommunale Wärmeplanung“ ist darin ab 2028 auch für kleine Gemeinden Pflicht. Die Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (EWKG) wurde daraufhin am 30.1.2025 im Landtag beschlossen. Die EWKG Novelle setzt das WPG auf Landesebene um.
Die Gemeinde Steinberg kommt als Gemeinde unter 10.000 Einwohnern für ein sogenanntes verkürztes Verfahren mit weniger umfangreicher Planung infrage. Hierfür muss die Gemeinde eine Eignungsprüfung durchführen.
Die Wärmeplanung bietet, selbst im verkürzten Verfahren, eine wertvolle Gelegenheit die Bewohner der Kommune sachlich und fundiert zu informieren, bestehende Falschinformationen zu korrigieren und einen Raum zu geben, in dem Fragen gestellt und beantwortet werden, so dass Unsicherheiten ausgeräumt und Chancen aufgezeigt werden können. Fachleute empfehlen daher jeder Kommune, diese Möglichkeit im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung aktiv zu nutzen, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Akzeptanz für den notwendigen und gesetzlich beschlossenen Wandel zu fördern.
Vor diesem Hintergrund setzen wir als ABS/ Die Grünen uns dafür ein, die unvermeidbaren finanziellen Aufwände für das Planungsbüro sinnvoll durch Leistungen zu ergänzen, die einen echten Mehrwert für die Bürger haben. Das kann von der Energieberatung für einzelne Häusertypen bis hin zur technischen und wirtschaftlichen Prüfung von kleineren dezentralen Wärmelösungen (sog. Insellösungen, z.B. eine größere Wärmepumpe ggf. mit PV oder Geothermie kombiniert für mehrere Häuser) frei gestaltet werden. Wir erhoffen uns dadurch kreative Lösungsansätze die sich Stück für Stück umsetzen lassen um insgesamt unabhängiger zu werden.
Hierzu haben wir mit Unterstützung der Klimaschutzregion zunächst das ursprünglich unter KFW432 vorgesehene Quartierskonzept vereinfacht und um sogenannte „Zielszenarien“ als Leistungsbaustein für das Planungsbüro erweitert. Dieses Papier haben wir dann dem Ausschuss für Planung und Umwelt vorgelegt, woraufhin Sinn und Notwendigkeit einer weiteren Untersuchung von Potenzialen der Nutzung erneuerbarer Energien und Wärmeerzeugung heftig debattiert wurden. Schlussendlich signalisierte die Wählergemeinschaft Steinberg (WGS) zunächst Bereitschaft, bis zu 50.000 EUR aus dem Gemeindeetat zur verwenden, jedoch nur wenn die Kosten einer Studie zur anderen Hälfte von Bürgern zur Verfügung gestellt werden würde, die unmittelbar von einer solchen Studie profitieren. Wir als Fraktion sehen eine verpflichtende Knüpfung der Umsetzung einer Wärmeplanung an die Bedingung einer Beteiligung durch freiwillige Spenden der Bürger kritisch, weil

  • mit einer langwierigen und schwierigen Umsetzung zu rechnen ist, bis Mittel in dieser Höhe in einer so kleinen Gemeinde eingesammelt wurden,
  • die Gemeinde über umfangreiche Haushaltsmittel verfügt, welche sinnvoll im Rahmen der Wärmeplanung eingesetzt werden könnten,
  • die kommunale Wärmeplanung sowieso gesetzlich verpflichtend wird und man mit dieser Studie bereits den Grundstein legen kann.

In seiner Sitzung am 09.07.2024 hat der Ausschuss dem Vorschlag einstimmig zugestimmt, jedoch unter Voraussetzung der Prüfung der Bürgerbeteiligung an den Kosten der Studie. Am 22.07.2024 beschloss die GV dann, dieser Vorlage zu folgen und zunächst „die Dienstleistung für die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans (im Rahmen des Gemeindeetats) auszuschreiben. Mit dem Ziel der optimalen Vorbereitung auf die KWP nach WPG (EWKG SH) soll die Datenerhebung und Auswertung bis hin zu Zielszenarien vorangetrieben und hierfür ein Büro beauftragt werden. Eine zusätzliche Mittelgewinnung (auch der Bürger:innen) wird geprüft. Hierzu wird das aktuell von der Klimaschutzregion Flensburg vorgelegte LV Projektskizze Quartierskonzept um Zielszenarien erweitert. Zielszenarien sind konkrete technische Lösungen incl. finanzieller Bewertung z.B. für Insellösungen. Fortlaufende Information und Bürgerbeteiligung sind unabdingbar (Öffentlichkeitsarbeit).“
Am 16.01.2025 forderte schließlich die KSRF diverse Planungsbüros dazu auf, ein Angebot abzugeben. Zum 26.02.2025 (Angebotsfrist) lagen drei Angebote der Firmen Reinstein, ZeitenGrad sowie GP Joule vor. In anschließenden Diskussionen mit den Firmen wurde ein von unserer Fraktion erarbeiteter Fragebogen erörtert. Fragen oder Anregungen anderen Parteien lagen nicht vor.

In der letzten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 17.03.2025 gab es wenig Zustimmung der anderen Fraktionen für eine Auftragsvergabe. Stattdessen wurde eine am 13.03.2025 in der Presse veröffentlichte Karte präsentiert und daraus abgeleitet, dass die Pflicht der Wärmeplanung angeblich entfalle. Dass diese Schlussfolgerung falsch und besagter Artikel irreführend ist, konnte jedoch klargestellt werden. Die Wärmepotenzialkarte stellt in Grüntönen nur eine Orientierung für die Gemeinden dar, wo sich zentrale Wärmenetze voraussichtlich nicht lohnen. Alle Kommunen sind nach wie vor verpflichtet, eine sogenannte kommunale Wärmeplanung nach WGP / EWKG durchzuführen. Für „dunkelgrüne Gemeinden“ kommt die verkürzte Wärmeplanung infrage.
Bei einer Abstimmung im Ausschuss sowie in der GV am 29.04.2025 sprach sich die Mehrheit dennoch gegen eine Auftragsvergabe aus.
Schon in der Vergangenheit gab es wenig Initiative und Unterstützung für unseren Vorstoß, selbst als attraktive Förderprogramme wie der Bürgerenergiefonds oder KfW 432 verfügbar waren. Jegliche Ausgaben wurden kritisch bewertet, auch wenn sie im Vergleich zu anderen Kosten der Gemeinde vernachlässigbar waren. Nun wird erneut gezögert, in der Hoffnung, dass durch das 100-Milliarden-Klimaschutzpaket ggf. neue Fördermöglichkeiten entstehen. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Kosten für die Wärmeplanung aller Voraussicht nach sowieso durch sogenannte Konnexitätsmittel unterstützt werden. Die Mehrkosten für die Gemeinde würden also überwiegend auf die Zusatzkosten für sinnvolle Bürgerinformationsangebote im Rahmen der Wärmeplanung (oben genannte Zielszenarien) begrenzt. Dennoch wurde keine Entscheidung dafür getroffen.

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